§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Vertragserfüllung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande.
§ 3 Preise, Kostenrahmen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Sobald wir bei einem Vertrag, bei dem die Leistung vom Kunden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu zahlen ist, feststellen, dass der in dem Vertrag angegebene Zeitaufwand um mehr als 15% überschritten werden wird, werden wir dem Kunden den voraussichtlichen Mehraufwand mitteilen. Wir werden die Arbeiten nur nach weiterer Auftragserteilung durch den Kunden fortsetzen.
Erfolgt von dem Kunden innerhalb von einer Woche ab Mitteilung des Mehraufwandes keine weitere Auftragserteilung, wird die Arbeit von uns nicht fortgeführt werden. Der Kunde erhält dann die bis dahin geleisteten Arbeiten und eine Abrechnung hierüber.
Die Berechnung der Arbeitszeit erfolgt ab Verlassen unseres Betriebsgeländes. Zu den Arbeitszeiten gehören Fahrt- und Reisezeiten zum Einsatzort sowie sonstige Wege-, Warte, Vorbereitungs-, Aufbau und Abbauzeiten.
Wenn von uns im Kostenrahmen ein verbindlicher Gesamtetat angegeben wird, sind Verschiebungen innerhalb des Etats zulässig.
Bei Leistungen, die über die im Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten hinausgehen, verpflichtet sich der Kunde die von uns getätigten Auslagen zu erstatten und unsere weitergehende Tätigkeit zusätzlich gemäß der dem Vertrag zugrundeliegenden Honorarliste für Agenturleistungen zu bezahlen.
Preise für Incentive-Reisen werden als Pauschalpreise genannt. Bedienen wir uns bei der Durchführung des Vertrages ausländischer Leistungsträger, sind wir berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Gesamtetat zu erhöhen, und zwar entsprechend der Änderung der geltenden Wechselkurse zwischen Vertragsabschluß und Inrechnungstellung durch die ausländische Agentur. Für zusätzliche vor oder während der Reise mit dem Kunden abgestimmte weitere Leistungen, verpflichtet sich dieser die von uns getätigten Auslagen zu erstatten und unsere Leistung zusätzlich gemäß der dem Vertrag zugrundeliegenden Honorarliste für Agenturleistungen zu bezahlen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt
Die Rechnungen sind jeweils 2 Wochen nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, mit dem Kunden wurde andere Zahlungsziele vereinbart.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 5 Leistungspflichten
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Pflichten des Kunden
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag sind wir ebenfalls berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schadensersatz für unsere eigenen Leistungen beträgt 40% der auf diese Leistung entfallenden Vertragssumme, dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich von dem Kunden angefordert worden waren. Von uns bereits getätigte Auslagen sind uns von dem Kunden voll zu ersetzen. Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Wir sind berechtigt, Stornokosten, die uns durch Dritte, z.B. Hotels, Fluglinien, Catering, Künstler, aufgegeben werden, dem Kunden in gleicher Höhe zu belasten.
§ 7 Erfüllungsort, Transport- und Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz der Niederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat, Erfüllungsort.
Die Transportkosten sind von dem Kunden zu tragen.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, es sei denn, wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 8 Mängelgewährleistung und Haftung
Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ebenso ist die Schadensersatzhaftung bei einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im vorigen Absatz vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gem. § 823 BGB.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Unvermögen bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Unterlagen und Urheberrechte
Der Kunde erkennt das uneingeschränkte Urheberrecht an allen von uns oder unseren Beauftragten erstellten Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Ideenmaterialien, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen an. Auch durch die Zahlung eines Honorars gehen die Urheberrechte nicht an den Kunden über.
Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Eine Nutzung der Konzepte und Entwürfe durch den Kunden ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke, dem vorgesehenen Zeitraum und dem definierten Geltungsbereich zulässig.
Planungs- und Zeichnungsunterlagen sowie Bild- und Tonmaterial sind unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Wir gewähren dem Kunden für die im Vertrag genannte Veranstaltung/Leistung ein einmaliges, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von uns erarbeiteten Planungs- Zeichnungsunterlagen sowie dem von uns produzierten Bild- und Tonmaterial. Wir sind berechtigt, Ton- und Bildmaterial sowie Planungs- und Zeichnungsunterlagen von durchgeführten Verträgen für eigene Werbezwecke zu nutzen.
Vervielfältigungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von uns. Der Kunde verpflichtet sich, das Konzept weder im Ganzen noch in Einzelteilen inhaltlich Dritten zugänglich zu machen.
Die zur Erarbeitung des Konzepts sowie während der Durchführung an uns gegebene Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Bei öffentlicher Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken ist durch den Veranstalter eine Meldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (in Deutschland z.B. GEMA, GWFF, VGF) zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns auf bestehende Urheberrechte Dritter hinzuweisen. Werden in Folge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Vertrages von uns Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Wir sind von ihm von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. Uns hierdurch entstandene Kosten sind durch den Kunden zu erstatten.
§ 10 Schriftformklausel, salvatorische Klausel
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
§ 11 Gerichtsstand
Es ist deutsches Recht anwendbar.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns ist der Sitz der Niederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat, es sei denn, ein separater Vertrag bestimmt ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand.